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Arbeitsgebiete

Bitte wählen Sie aus unserer Übersicht von Arbeitsgebieten bei Dr. Aumüller. Haben Sie weiterführende Fragen oder wünschen Sie ein persönliches Beratungsgespräch? Hier finden Sie den passenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

arbeitsgebiete Familie und Erbe Erbschaft und Nachlass Haus und Grund Vermögen und Bank Unternehmen Arbeit Verkehr Forderung Beratung Gestaltung Prozessführung Notariat

Beratung

Eine gute anwaltliche Beratung beginnt vor einer Streitigkeit und hilft streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie kann aber nur so gut sein, wie die Fachkenntnis des Rechtsanwalts einerseits sowie sein Informationstand anderseits.

Eine sachlich fundierte Beratung setzt voraus, dass der Lebenssachverhalt dem Rechtsanwalt umfassend mitgeteilt wird, ihm notwendige Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und durch zielgerichtete Fragen des Rechtsanwalts alle Aspekte des zu entscheidenden Sachverhaltes beleuchtet werden.

Wesentliche Aspekte für diese Vorarbeit sind  daher das persönliche Gespräch, Offenheit  und  Zeit, denn auch das Vertrauen des Mandanten in die Person des Rechtsanwalts gewährleistet eine fruchtbare Zusammenarbeit.

Mit dem so gewonnenen Vertrauen und  Informationsstand  kann dann der rechtlichen Rahmen erläutert  und die rechtlichen Konsequenzen in verschiedene Richtungen aufgezeigt werden.

Die modern gewordenen Telefonberatung oder schriftliche Internetberatung ist daher nur eine kurzfristige Hilfe, um eine ersten Überblick zu erhalten, oder sich allenfalls mit einer konkrete Frage rechtlich auseinander zu setzen.

Gestaltung

Aufbauend auf eine umfassende rechtliche Beratung ist der nächste Schritt die Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse des Mandanten in seinem Interesse.

Hierzu gehört im klassischen Sinn die rechtliche Vertretung des Mandanten nach außen verbunden mit der Geltendmachung der Rechte und Ansprüche, im einzelnen bedeutete dieses:

  • Aufnahme und Führen  von Verhandlungen
  • Begründung von Verträgen und Rechtsbeziehungen
  • Erfüllung/Abwicklung von Verträgen und Rechtsbeziehungen
  • Beendigung von Verträgen und Rechtsbeziehungen
  • Vermittlung in Konfliktsituationen

Prozessführung

Auch bei umfassender Beratung und ziel- und interessenorientierter Gestaltung der Rechtsbeziehungen des Mandanten ist es nicht auszuschließen, dass außergerichtlich die Interessen des Mandanten nicht gewahrt werden können.

Die gerichtliche Geltendmachung der Rechte des Mandanten, aber auch die Verteidigung seiner Rechte erfordert eine strategische und taktische Umsetzung des in der Beratung und Gestaltung erarbeiteten Konzepts  im Prozess.

Gleichwohl bleibt es das vordringliche Ziel, gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Notariat

Um den Willen der Beteiligten urkundlich erfassen zu könne, ist eine umfassende Kenntnis der gesetzlichen Gegebenheiten und eine ausführliche Beratung erforderlich.

Unparteilichkeit und Neutralität des Notares sowie seine Aufklärungs- und Belehrungspflicht gehören zu seinen höchsten Amtspflichten.

Die Erfahrungen aus der anwaltlichen Tätigkeit, insbesondere der

  • Beratung
  • Gestaltung
  • Prozessführung

fließen in die notarielle Tätigkeit ein und garantieren damit praxistauglich, aktuelle und ausgewogenen Verträge.

Ehe und Familie

Die Familie steht für die meisten Menschen im Mittelpunkt ihres Lebens.

Bereits zuvor zu wissen, in welchem rechtlichen Rahmen man sich bewegt, hilft belastende Auseinandersetzungen in einem sensiblen Bereich zu vermeiden.
Damit verbunden sind aber viele rechtlich, offenen Fragen.

  • Was bedeutet ein Verlöbnis?
  • Braucht man die Ehe noch, welche rechtlichen Unterschiede gibt es zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
  • Sind Eheverträge heute noch notwendig?
  • Welchen Namen kann man nach der Eheschließung führen?
  • Ist dann rechtlich „alles mein und alles dein“?
  • Welche Rechte und Pflichten haben Eltern gegenüber ihren Kindern?
  • Gibt es noch Unterschiede bei verheirateten und nicht verheirateten Eltern?

Aber auch für den Fall einer Trennung und Scheidung gilt es die rechtlichen und finanziellen Folgen zu erörtern und diese sorgsam zu klären.
Es stellen sich immer wieder folgende Fragen:

  • Wo haben die Kinder ihren Lebensmittelpunkt?
  • Wie gestaltet man die Erziehung, wer darf was entscheiden?
  • er erhält Unterhalt?
  • Was geschieht mit dem Hausrat?
  • Was wird aus der Ehewohnung?
  • Wie wird das Vermögen auseinandergesetzt?
  • Gibt es einen ehelichen Güterstand?
  • Nach welchem Recht wird unsere Ehe behandelt, wenn wir in Dänemark geheiratet haben?
  • Wenn ich keine deutsche Staatsangehörigkeit besitze?

Innerhalb der Familie ist auch die Nachlassplanung – das Erbe – zu regeln. Die gesetzliche Erbfolge als Auffanglösung stellt in den wenigsten Fällen eine Regelung im Sinne des Erblassers dar.

Es gilt rechtzeitig eine den eigenen Vorstellung entsprechende Regelung zu erarbeiten und diese in rechtlich eindeutiger Weise zu formulieren. Das Ausschöpfen aller erbrechtlichen Möglichkeiten (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, Testamentsvollstreckung), aber auch aller lebzeitigen Regelungen (Errichtung einer Stiftung und eines Familienpools)unter steuerrechtlichen Gesichtspunkt erfordert kompetente anwaltliche wie auch notarielle Tätigkeit.  


Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Notar a.D. Georg Grüttner
Rechtsanwältin und Notarin Carolin Lucas

Erbe und Nachlass

Der Erbfall ist eingetreten, die testamentarische Erbfolge greift, die Erbschaft ist angefallen.

  • Was bedeutet dieses für den Erben?
  • Soll das Erbe angenommen werden?
  • Welche Rechte und Pflichten besitzt der Erbe?
  • Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet und was bedeutet dies?
  • Was gilt es bei einer Erbengemeinschaft zu beachten?
  • Wie ist der Nachlass zu verwalten und abzuwickeln?
  • Was gilt es bei Nachlässen im Ausland zu beachten?
  • Was bedeutet dieses für enttäuschten Angehörigen, die nicht Erben wurden?
  • Welche Rechte und Pflichten haben sie?

Die Erbfolge aufgrund einer testamentarischen Regelung gewährleistet in der Regel, dass die Erben konkret benannt oder aber kurzfristig zu ermitteln sind. Im Falle der gesetzlichen Erbfolge gestaltet dieses sich gerade bei kinderlosen Erblassern schwierig und im Vordergrund stehen folgende Fragen:

  • Wer ist Erbe/Miterbe geworden?
  • Wie lassen sich die Erben ermitteln?
  • Wer muss/darf ein Erbschein beantragen?
  • Wer nimmt den Nachlass in Besitz?
  • Ist der Nachlass überschuldet und was tun?

Alleine die abstrakte Beantwortung dieser Fragen hilft dem Betroffenen letztendlich nicht weiter, für die konkrete Situation, ob im friedlichen Einvernehmen aller Beteiligten oder in der streitigen Auseinandersetzung, ist bei diesem umfassenden Themenkomplex, welcher in viele Rechtsbereich ausstrahlt wie z.B. Mietrecht, Immobilienrecht, Bankrecht, Familienrecht rechtlicher Beistand unerlässlich.


Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Notar a.D. Georg Grüttner
Rechtsanwältin und Notarin Carolin Lucas

Eigentum und Miete

Rund um Haus und Boden eröffnen sich eine Vielzahl von rechtlichen Themen und Fragen für Eigentümer, Bauherren, Käufer und Verkäufer von Immobilien, Vermieter und Mieter, Hausverwalter, Makler, Testamentsvollstrecker und Banken. Zu diesem Arbeitsbereich gehören im Wesentlichen folgende Rechtsgebiete, die umfassende von der Kanzlei Dr. Aumüller abgedeckt werd

  • Architekten- und Ingenieurecht
  • Baurecht
  • Bankrecht
  • Grundstücksrecht
  • Maklerrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Zwangsversteigerungsrecht


Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Notar Georg Grüttner
Rechtsanwältin und Notarin Carolin Lucas
Rechtsanwalt Ulrich Ost
Rechtsanwältin Anja Rabieh

Vermögen und Bank

Das Vermögen und die Bank ist eine Einheit, die nicht nur in den Zeiten der Pleite der „Lehmann Brothers“ und dem Rettungsschirm für deutsche Banken, rechtliche Fragen aufwirft, die gerade für den Erhalt des Vermögens von entscheidender Bedeutung sind:

  • Ist die gewählte Anlage die richtig, entspricht sie tatsächlich meinen Vorstellungen und meiner Risikoeinstellung?
  • Wird mein Vermögen so verwaltet wie vereinbart?
  • Sind die Bedingungen für die Kreditvergabe zulässig?
  • Welche Sicherheiten für die Kreditvergabe sind ausreichend?
  • Ist die Kündigung des Darlehens rechtens?
  • Wie ist der Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens?
  • Wann  kann der  Haustürwiderruf erfolgen?
  • Ist es sinnvoll, die Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren?

Aber auch der Bestand und Sicherung des Vermögens für die nächste Generation stellt einen wichtigen Aspekt dar.

  • Macht eine Testamentsvollstreckung Sinn?
  • Die Stiftung in Deutschland – hat dieses Zukunft?


Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Notar a.D. Georg Grüttner
Rechtsanwalt Ulrich Ost
Rechtsanwältin und Notarin Carolin Lucas

Unternehmen

Ein Unternehmen ist ein ständiges Vorhaben, welches geprägt ist von der Langfristigkeit und der Absicht der Gewinnerzielung, es unterscheidet sich damit entscheidend von einem Projekt.

Es gilt daher für die Gründung eines Unternehmen und seinen Verlauf vieles rechtlich abzustimmen:

  • Rechtsform - eigene Rechtspersönlichkeit oder Handlung durch den Teilhaber als natürliche Person, welcher Unterschied besteht?
  • Gründung des Unternehmens - welche rechtlichen Schritte sind notwendig?
  • Umwandlung - machen Auflagen der Kreditgeber, Änderungen der Steuergesetze, Erweiterung des Unternehmens ein Wechsel der Rechtsform notwendig, welcher Rechtsformwechsel ist möglich?
  • Nachfolge/der Verkauf - der Gründer übergibt das Unternehmen – wie kann das Unternehmen fortbestehen, der Gründer noch teilhaben und der Nachfolger zukunftsorientiert handeln?
  • Krise - das Unternehmen gerät in finanzielle Schwierigkeiten, wer kann die Gespräche mit den Kreditgebern und möglichen Investoren begleiten und vermitteln?
  • Abwicklung - die Gläubiger können nicht mehr bedient werden, ist das Unternehmen zu veräußern, ist das Insolvenzverfahren einzuleiten, wie wird die Liquidation durchgeführt?


Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Notar a.D. Georg Grüttner
Rechtsanwalt Ulrich Ost
Rechtsanwältin und Notarin Carolin Lucas
Rechtsanwältin Anja Rabieh

Arbeit

Die Arbeitsleistung und die Arbeitszeit spielt im Alltag eine entscheidende Rolle, dem ist auch in rechtlicher Hinsicht Rechnung zu tragen.

Bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrag oder Einstellung eines neuen Mitarbeiters sollten die Inhalte des Arbeitsvertrages, als tragendes Regelwerk für die Recht und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers, und die Konsequenzen klar besprochen, beraten und verwirklicht werden.

Aber auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann es notwendig werden, das einzelne Rechte und Pflichten zu überprüfen sind. Dieses kann u.a. betreffen die Höhe der Vergütung, die Frage der Abgeltung von Überstunden, die Urlaubsregelung, Art und Umfang der Arbeitspflichten des Arbeitnehmers, Inhalt und Umfang des Weisungsrechtes des Arbeitgebers, Befristung und Anspruch auf Teilzeit, Möglichkeiten des Mutterschutzes, die Frage nach Fortbildungsmaßnahmen oder  aber der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses.

Aber auch für den Fall, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich wird, ist rechtlicher Beistand unerlässlich. Für den Arbeitnehmer gilt es, eine Kündigung abzuwehren, mögliche Abfindungsansprüche durchzusetzen und ordnungsgemäße Arbeitspapier zu erhalten. Der Arbeitgeber hingegen ist gehalten Kündigungen richtig vorzubereiten und durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Ulrich Ost

Verkehr

Die Schnelllebigkeit und die Mobilität unsere Gesellschaft führt im Straßenverkehr immer wieder zu Fragen und Konflikten, die mit rechtlicher Hilfe leichter zu beantworten und zu lösen sind:

  • Haftung bei Unfällen
  • Eintritt der Autohaftpflichtversicherung
  • Bußgelder und Verwarnung nach Unfällen
  • Verkehrskontrollen
  • Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
  • Alkohol am Steuer und MPU Test
  • Geschwindigkeitsübertretungen, Geschwindigkeitsmessungen
  • Autokauf und Garantie
  • Kauf und Leasing
  • Gewährleistung nach dem Werkstattbesuch
  • Gutachten


Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Ulrich Ost

Forderung

Die Forderung bedeutet die Geltendmachung eines Rechtes aus einem vertraglichen und auch gesetzlichen Schuldverhältnis wie z.B.

  • die Zahlung des Kaufpreises
  • die Zahlung der Handwerker Rechnung
  • die Zahlung der Miete/Pacht
  • die Herausgabe eines geliehenen Gegenstandes
  • die Zahlung von Schmerzensgeld
  • die Erstattung des eines entstandenen Schadens


Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Ulrich Ost