Notar
Um den Willen der Beteiligten urkundlich erfassen zu können, ist eine umfassende Kenntnis der gesetzlichen Gegebenheiten und eine ausführliche Beratung erforderlich.
Unparteilichkeit und Neutralität des Notars sowie seine Aufklärungs- und Belehrungspflicht gehören zu seinen höchsten Amtspflichten.
Die Erfahrungen aus der anwaltlichen Tätigkeit, insbesondere der
fließen in die notarielle Tätigkeit ein und garantieren damit praxistauglich, aktuelle und ausgewogenen Verträge.
Ihre Notarin: