Notar

Um den Willen der Beteiligten urkundlich erfassen zu können, ist eine umfassende Kenntnis der gesetzlichen Gegebenheiten und eine ausführliche Beratung erforderlich.

Unparteilichkeit und Neutralität des Notars sowie seine Aufklärungs- und Belehrungspflicht gehören zu seinen höchsten Amtspflichten.

 

Die Erfahrungen aus der anwaltlichen Tätigkeit, insbesondere der

fließen in die notarielle Tätigkeit ein und garantieren damit praxistauglich, aktuelle und ausgewogenen Verträge.